Erfahren Sie hier, wie Sie staatliche Zuschüsse für den Austausch von Fenstern erhalten können. Fenster spielen eine entscheidende Rolle im Kontext energieeffizienten und nachhaltigen Bauens. Neue Fenster sollten nicht nur ästhetisch ansprechend sein, sondern auch hervorragende Dämmeigenschaften aufweisen, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Die Bundesregierung unterstützt die Förderung von Energieeffizienz sowohl im Neubau als auch bei Sanierungsprojekten durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), die auch die Installation neuer Fenster abdeckt.
Sicherern Sie sich die staatlichen Förderungen für den Einbau von Fenstern und Toren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden wie: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren. Es ist ratsam, sich im Voraus über die 20% Förderung des Bundes zu informieren!
Fenster fungieren als die “Augen” eines Hauses und prägen sein Erscheinungsbild, seinen Charakter und seine Wohnqualität maßgeblich. Neue Fenster mit schlanken Profilen und modernen Farben können einem Gebäude ein völlig neues Erscheinungsbild verleihen und mehr natürliches Licht in die Räume bringen. Vor allem tragen neue Fenster jedoch erheblich zur Verbesserung der Energiebilanz eines Hauses bei, und diese gesteigerte Energieeffizienz wird vom Staat belohnt. Diese Förderung gilt sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung bestehender Gebäude.
Zuschüsse für neue Fenster von der BAFA: Wissenswertes
Eine Neuerung, die von der Bundesregierung im Sommer 2022 beschlossen wurde, betrifft die Förderung für Fenster. Wenn die Fenstersanierung als Einzelmaßnahme durchgeführt wird, ist ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Vergabe der Direktzuschüsse zuständig, die als Fensterförderungen gewährt werden. Sollten Sie die Fensterförderung im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in Anspruch nehmen wollen, bleibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch nach der Novellierung Ihr Ansprechpartner.
Der Förderbetrag, den die BAFA für die energetische Sanierung der Fenster in Bestandsgebäuden gewährt, beträgt 15 % der Investitionssumme ab 2.000 Euro, jedoch maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Somit beläuft sich die Förderung auf bis zu 9.000 Euro. Früher war die Förderungssumme höher, wurde aber aufgrund begrenzter Mittel reduziert, um die Förderung breiter zu streuen.
Bonus: Ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % wird gewährt, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Dadurch können insgesamt sogar bis zu 12.000 € Förderung erreicht werden.
Finanzierung energieeffizienter Fenster mit Krediten von der KfW
Mit der Neufassung der Richtlinien für Fensterförderungen und anderer energiesparender Sanierungen und Modernisierungen wurden die Förderprogramme 151 und 152 der KfW abgeschafft. Sie wurden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Programm) unter dem KfW-Kredit 261 zusammengeführt.
Hinweis: Die Beantragung des KfW-Kredits 262 wurde ebenfalls zum 27.07.2022 eingestellt.
KfW-Kredit 261: Bundesförderung für effiziente Gebäude
Der KfW-Kredit 261 bietet Fensterförderungen für alle Arten von Wohngebäuden und kann von privaten, gewerblichen und kommunalen Immobilienbesitzern in Anspruch genommen werden. Das Programm eignet sich nicht nur für die Sanierung von Bestandsbauten, sondern auch für den Kauf und Bau von Wohngebäuden, die den Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse entsprechen. Mit diesem neuen Förderprogramm reagiert die Bundesregierung auch auf den Wohnungsmangel in Deutschland, indem die Förderung auch für die Umwidmung von Nichtwohnflächen in dauerhaft bewohnbare Räume gilt.
Beim KfW-Kredit 261 werden Fensterförderungen durch besonders günstige Zinssätze ab 0,01 %, eine lange Laufzeit der Zinsbindung sowie eine tilgungsfreie Anlaufzeit sowohl für Annuitätendarlehen als auch für endfällige Darlehen gewährt. Der maximale Kreditbetrag beträgt beim Bau und Kauf 120.000 Euro pro Wohneinheit, wobei 5 bis 25 Prozent als Tilgungszuschuss gewährt werden. Bei der Sanierung von Bestandsimmobilien hängen die mögliche Kredithöhe und der maximal gewährte Tilgungszuschuss von der vorhandenen und durch die Modernisierung erreichten Effizienzhausstufe ab. Eine Besonderheit besteht darin, dass beim Austausch von Fenstern im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung, die das Gebäude in die “Erneuerbare-Energien-Klasse” bringt, Förderkredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich sind. Der Tilgungszuschuss ist auf 37.500 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
Steuererstattung vom Finanzamt für neue Fenster im Rahmen energetischer Sanierungen
Wenn Sie hohe Einkommenssteuern entrichten, können Sie die steuerlichen Vorteile für energieeffiziente Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden nutzen. Die Regelungen des § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind maßgeblich. Dieser sieht eine Steuerermäßigung in Höhe von 7 Prozent der Ausgaben im Jahr der Durchführung der Maßnahme und im Folgejahr vor, wobei der maximale Betrag 14.000 Euro beträgt.
Im dritten Jahr nach dem Austausch der Fenster können Sie eine Steuererstattung für neue Fenster in Höhe von 6 Prozent der Ausgaben (maximal 12.000 Euro) beim Finanzamt beantragen. Der Paragraph 35c EStG erwähnt diese Förderung explizit als “Erneuerung der Fenster oder Außentüren” als Punkt 4 im ersten Absatz. Allerdings handelt es sich hierbei um eine sogenannte Nachfrageleistung, für die ein Antrag beim zuständigen Finanzamt erforderlich ist.
Weitere Infos zur steuerlichen Förderung
Weitere Infos zum Paragraph EStG §35c